Kein Erwerbsminderungsrentenanspruch nach Straftat


Wer aufgrund der Begehung einer Straftat erwerbsgemindert wird, sollte sich nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen."Schön, aber was hat das mit mir zu tun?", magst du dir denken... Die Anwort: Hoffentlich nichts - aber mehr als du glaubst.

Der Fall vor Gericht


Im vorliegenden Fall verursachte ein alkoholisierter Autofahrer einen Unfall, bei dem er selbst so schwer verletzt wurde, daß er Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehabt hätte. 

Die Rentenversicherung verweigerte jedoch die Leistung, da strafbares Verhalten nicht mit Leistungen aus der Solidargemeinschaft "belohnt" werden sollte. Der Versicherte klagte und verlor.

Die Begründung des Gerichts


Eine Rentenzahlung kann abgelehnt werden, wenn die Erwerbsminderung auf Grund der Ausübung einer strafbaren Handlung eingetreten ist, für die der Versicherte auch verurteilt wurde.Zudem hängt eine Ablehnung der Leistung auch von der Gesamtsituation ab: Die Schwere der Tat und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen.

Im Fall des Klägers gab es nicht nur ein rechtskräftiges Urteil, er fuhr zudem ohne Führerschein, den er wegen Trunkenheit am Steuer verloren hatte und der Unfall geschah selbstverschuldet ohne Fremdeinwirkung. Also ein Volltreffer im negativen Sinne.

Was hat das mit dir zu tun?


Ich gehe erstmal davon aus, dass Trunkenheitsfahrten und Banküberfälle bei dir nicht auf der ToDo-Liste stehen. Trotzdem macht das Urteil klar, dass auch Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung keine absolut "sichere Bank" sind.

Zudem wandelt sich die Rechtssprechung über die Jahre. Wo heute die besondere Schwere noch eine Rolle spielt, mag morgen allein die Verurteilung wegen strafbarer Handlung schon ausreichen. 

Dazu kommt, dass eine "strafbare Handlung" nicht mit einem "Verbrechen" verwechselt werden sollte - man muss keine Leute überfallen und auf der Flucht verletzt werden, um seinen Rentenanspruch zur Diskussion zu stellen. Auch kleinere Vergehen reichen für die Grundlage aus - und danach entscheidet sich das Ganze im Einzelfall.

Die privaten Versicherer sehen das Ganze noch enger


Die privaten Versicherer sehen das Ganze noch enger: Wer von euch Lust hat, schaue sich einmal die Muster Unfallversicherungs- und Berufsunfähigkeitsbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherer an. Dort findet sich klar formuliert, dass man seinen Versicherungsschutz verliert, wenn man vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.

"Ausgeschlossen sind [...] Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht." 
Musterbedingungen Unfallversicherung Gesamtverband der Versicherungswirtschaft 

"Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist [...] durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch die versicherte Person [...]"
Musterbedingungen Berufsunfähigkeitsversicherung Gesamtverband der Versicherungswirtschaft

Eine solche Tat muss kein Verbrechen im landläufigen Sinne sein. Wie schnell wir im Straßenverkehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten können, findet sich sehr anschaulich im Paragrafen 315c im Strafgesetzbuch. Gelesen? Hättet ihr das gedacht?

Und ob dann Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, entscheidet der Einzelfall. Im "worse case" mal wieder vor Gericht.

Da gibt es nur drei Möglichkeiten
  1.  Immer schön vorsichtig sein, 
  2. eine gute Rechtsschutzversicherung haben oder 
  3. Unfall- und Berufsunfähigkeitsbedingungen, die über den Standardschutz hinausgehen.
Bei ersterem können wir euch nicht helfen - bei Punkt zwei und drei sind wir für euch da! :)
  
Viele Grüße,

Euer Mark
_________________

Du hast weitere Fragen? Oder ein Angebot zu dem Thema auf dem Tisch und weißt nicht so genau? Meld dich gerne. Per Mail oder Online-Beratung. Wie immer gilt hier unsere 100%-Nicht-Nerv-Garantie.

Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


Beliebte Posts