Scharf hingeschaut: Nachteile der Rürup-/Basis-Rente


Ein Post ausschließlich über die Nachteile der sogenannten Rürup-Rente beziehungsweise Basis-Rente? Sollten wir als Vermittler nicht lieber Vorteile aufzählen?!

Die Waage ein wenig ausbalancieren

Eigentlich ja. Allerdings heißt unser Blog "Kundenorientiert beraten" und nicht "Vermittlerorientierte Augenwischerei".

Dazu kommt, daß die Berater und Vermittler da draußen ganz, ganz selten versäumen, die Vorteile ihrer Produkte herauszustellen - die Nachteile hingegen werden häufiger mal vergessen. Oder kommen in einem Nebensatz vor. Oder aufgrund des Zeitdrucks, dem wir ja alle unterliegen, kommt man leider nicht mehr dazu. Aber: Immerhin stehen die Nachteile von Versicherungs-Produkten ja auch in den Bedingungen und Produktinformationsblättern... ;)

Deswegen möchten wir mit unserer neuen Serie "Scharf hingeschaut: Nachteile..." die Waage ein wenig ins Gleichgewicht bringen und mal aussschließlich über Nachteile von Altersvorsorgeprodukten bloggen. Gnadenlos, präzise und klar verständlich.

Also zum ersten Teil - packen wir´s:


Die Nachteile der Rürup-/Basis-Rente

1. Du kannst deine Rürup-/Basisrente nicht kündigen.
Nicht mehr einzahlen, das geht. Aber den Vertrag kündigen und das Geld zurückbekommen, das geht nicht. Erst wenn du in Ruhestand gehst, verstirbst oder berufsunfähig wirst, gibt es was zurück. Wenn du Leistungen im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit zusätzlich vereinbart hast. Allerdings:
2. Du siehst dein Geld als Ganzes niemals wieder.
Eine Rürup-/Basisrente wird nur verrentet. Es gibt keine Kapitalauszahlung. Hast du eine Altersrente vereinbart, gibt es diese im Ruhestand. Hast du eine Hinterbliebenenrente mitversichert, gibt es Renten an Hinterbliebene. Hast du eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit eingebaut, gibt es diese als Rente. Es gibt kein Cash. Niemals. Never.
3. Du bekommst die Rente. Nur du.
Wenn du es nicht zusätzlich vereinbarst oder der Versicherer direkt einen entsprechenden Tarif angeboten hat, gibt es für Hinterbliebene: Nichts. Also aufpassen vor dem Vertragsabschluß. Das Gesetz zur Rürup-/Basisrente sieht eine Todesfallleistung an sich nicht vor.
4. Es gibt keine Hintertürchen.
Du meinst, es gibt schon einen Weg an dein Geld zu kommen? Leider nein. Du kannst die Rürup-/Basisrente auch nicht weiterverkaufen, beleihen oder verpfänden. Es gibt auch keine Ausnahmeregelungen bei schwerer Krankheit, Notlage oder was auch immer.
5. Steuerlich im Ungleichgewicht
Je nachdem, wann du in Ruhestand gehst, mußt du die Rente aus der Rürp-/Basisrente voll versteuern. Deine Beiträge hingegen kannst du bis 2025 nur anteilig absetzen. Anteiliger Steuervorteil - voller Steuernachteil.

Warum sollte man sowas denn abschließen?

Es kann schon Gründe dafür geben. Wenn du richtig gut verdienst als Angestellter. Oder wenn du selbständig bist und deine Altersvorsorge steuerlich gefördert aufbauen willst. Oder wenn du deine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einbaust, kann es sich rechnen. Kann. Muß nicht. Spitz durchrechnen ist Pflicht.

Aber jetzt ist auch Schluß. Schließlich geht´s in unserer neuen Serie um Nachteile. :)
_____________________

Du hast weitere Fragen? Oder ein Angebot zu dem Thema auf dem Tisch und weißt nicht so genau. Meld dich gerne. Per Mail oder Online-Beratung. Wie immer gilt hier unsere 100%-Nicht-Nerv-Garantie.

Bis demnächst & viele Grüße,

Euer Mark

Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


Beliebte Posts