Gern "vergessen" oder kleingeredet: Die Wohnriester-Besteuerung - das Wohnförderkonto

Aus aktuellem Anlaß komme ich in diesem kurzen Post nochmal auf das Thema Besteuerung bei Wohnriester zurück: Auf das - gern von "Beratern" vergessene oder kleingeredete - "Wohnförderkonto".

Ihr findet ein Rechentool dazu in diesem Post und die - recht deutliche - Stellungnahme der Verbraucherzentrale unter diesem Link. Ich halte Wohnriester nicht per se für schlecht - es muß halt zum Kunden passen. Unsere Stellungnahme findest du in meinem Post "Wohnriester? Jetzt mal ehrlich.".

Warum also nochmal das Thema?

Gestern abend saß ein Kunde in unserer Agentur, den ich ausführlich zum Thema "Riestern" beraten hatte - auch über Wohnriester, da er in Zukunft vor hat, seine eigenen vier Wände zu bauen und wir natürlich auch Wohnriester-Bausparverträge anbieten.

Er entschied sich aber aufgrund der steuerlichen Situation bei Renteneintritt dagegen. Leider sieht er aber Bausparverträge eher bei seiner Bank "verortet" und wollte einen "normalen" Bausparvertrag lieber dort abschließen. Soweit, so gut.

Nach dem Termin in der Bank bat der Kunde nochmals um einen Termin bei uns, da er ziemlich verunsichert war.

In Kurzfassung: Der Bank"berater" ging auf "normale" Bausparverträge erst gar nicht ein, sondern lobte Wohnriester in den höchsten Tönen. Auf die steuerliche Seite angesprochen, rechnete er die X-tausend Euro Vorteile aus, die der Kunde haben würde und sagte zu den Steuern bei Rentenbeginn nur: "Da wird kaum was versteuert."


Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Abgesehen davon erklärte der Berater dem Kunden, daß er den Bausparvertrag jederzeit flexibel erhöhen könnte - ohne allerdings darauf hinzuweisen, daß sich dann der Zeitpunkt der Zuteilung um Jahre verschieben kann oder die Darlehensraten in unbezahlbare Höhen steigen.

Zu guter letzt drängte er den Kunden, den Vertrag unbedingt noch vor seinem Geburtstag in zwei Wochen zu unterschreiben - denn wenn er noch vor seinem 25. Geburtstag abschließen würde, würde er noch 200 Euro Riesterbonus bekommen (Den hat der Kunde bereits in einem Vorvertrag bekommen - und selbst wenn nicht, hätte er noch bis Ende des Jahres, in dem er 25 Jahre alt wird, Zeit, einen Vertrag abzuschließen...).

Hervorragend schlechte Beratung - Schade eigentlich, daß es keine Beratungsprotokolle bei Wohnriester-Bausparverträgen und Darlehen gibt. Die Branche hätte es dringend nötig.

"Bewaffnet" mit den Informationen von der Verbraucherzentrale und der Berechnung der Steuerlast wird kommende Woche noch ein Termin beim Banker statt finden - allerdings nur für einen "normalen" Bausparvertrag. Das ist dann die letzte Chance für den lieben Banker, ein bereits für ihn vorbereitetes Geschäft einfach abzuschließen. Ich bin gespannt.

Das Wohnförderkonto - geschätzt und leicht gemacht

Aber zurück zum Wohnförderkonto - für alle die etwas "Rechentool-faul" sind, hier ein paar Schätzungswerte, wie hoch das Wohnförderkonto je nach Bausparsumme ausfällt, wenn du einen Wohnriester-Bausparvertrag abschließt, nach zehn Jahren (Zuteilung laut Regelsparbeitrag) das Darlehen in Anspruch nimmst, nach rund weiteren 10 Jahren abbezahlt hast und mit 67 in Ruhestand gehst ((Ab)gerundete Schätzwerte! Genauere Berechnung per Wohnförderkonto-Tool möglich):



Beispiel: Ich fange mit 25 an, zu "wohnriestern", habe einen 30.000 Euro Bausparvertrag abgeschlossen und habe damit im Ruhestand ein Wohnförderkonto in Höhe von 45.000 Euro zu versteuern.

Der Trick mit dem Steuersatz

Und was auch gerne kleingeredet wird: Die Steuern, die auf das Wohnförderkonto zu zahlen sind. Ich habe schon handschriftliche Notizen von Beratern gesehen, die von 10% Steuerbelastung ausgehen - eigentlich ein Fall für das Bundesaufsichtsamt für Finanzen.

Liebe "Berater" dort draußen: 10% Grenzssteuersatz gibt es nicht. Der erste Euro, der in die Steuerprogression fällt, nachdem die gut 8.000 Euro Freibetrag überschritten sind, wird mit 15% versteuert.

Bei einem Ruheständler, der 1000 Euro monatlich zu versteuerndes Einkommen hat, beträgt der Grenzssteuersatz bereits 23,01 %. Wie ihr hier sehen könnt.

Bei unserem Beispielkunden von weiter oben, der ein Wohnförderkonto mit 45.000 Euro einmalig auflöst - das ergibt bei dem "Einmalbesteuerungsrabatt" von 30% bei Wohnriester immerhin 31.500 Euro mehr zu versteuern - fällt eine zusätzliche Steuerlast von über 11.000 Euro an. Das siehst du hier.

Und das auch nur bei jemandem, der eine "Hungerrente" bekommt, die ihm zum Leben nicht ausreichen würde...

Ob 11.000 Euro Steuernachzahlung "kaum was" sind - das muß nun jeder selbst entscheiden. ;)

Ein deutliches Fazit samt Aufruf

Nochmal in aller Deutlichkeit ganz groß:

Liebe Mitbürger da draußen! Laßt euch von solchen "Beratern" in Sachen Wohnriester nicht für dumm verkaufen!

So, jetzt habe ich mich genug aufgeregt und hab´s mir von der Seele geschrieben. 

Viele Grüße,

Mark

Gute Beratung gibt´s bei uns. Selbstverständlich auch Online.


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